OKP-Zulassung
Ich verfüge über eine OKP-Zulassung für Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre, die in Liechtenstein versichert sind. Damit die Kosten über die Grundversicherung abgerechnet werden können, benötige ich eine Anordnung vom Kinder- bzw. Hausarzt.
Kosten
Die Kosten richten sich nach dem Tarifvertrag des liechtensteinischen Krankenkassenverbands (LKV).
Terminabsagen
Ein Termin muss mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Ansonsten wird der Termin in Rechnung gestellt. Kosten für versäumte Termine werden von der Krankenkasse nicht übernommen.